Für die Änderungsanträge des Infektionsschutzgesetzes der Regierung liegt nun auch die Stellungnahme des Bundesrates vor. Uneinigkeit besteht in der Meldung von negativen PCR-Tests, die nach Aussage der Regierung keine Bedeutung für die Risikobewertung der Corona-Pandemie darstellen.
Quellenangabe: www.epochtimes.de
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