Die Karlsruher Richter machen den Weg für das Arbeitsschutzkontrollgesetz frei. Es kann wie geplant am 1. Januar in Kraft treten.

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Die Karlsruher Richter machen den Weg für das Arbeitsschutzkontrollgesetz frei. Es kann wie geplant am 1. Januar in Kraft treten.
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Im Streit um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags haben die Öffentlich-Rechtlichen eine Schlappe in Karlsruhe erlitten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten unabhängig voneinander den Gang nach Karlsruhe angekündigt.
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In Deutschland wenden sich Menschen zunehmend gerichtlich gegen die im November verschärften Corona-Auflagen.