Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf einen engen Radius rund um den Wohnort.

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Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf einen engen Radius rund um den Wohnort.