Keine Befristung, keine Evaluierung und auch keine Verpflichtung, wonach die Bundesregierung dem Parlament regelmäßig Bericht erstatten muss. In seiner Stellungnahme vom 3. November spart der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages nicht an Kritik für die angedachten Änderungen zum Infektionsschutzgesetz.

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