Die Karlsruher Richter machen den Weg für das Arbeitsschutzkontrollgesetz frei. Es kann wie geplant am 1. Januar in Kraft treten.

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Die Karlsruher Richter machen den Weg für das Arbeitsschutzkontrollgesetz frei. Es kann wie geplant am 1. Januar in Kraft treten.
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Das geplante Verbot der Zeitarbeit in der Fleischindustrie stößt auf entschiedenen Widerstand der Branche. Aber auch namhafte Juristen halten es für bedenklich.
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Die Gewerkschaft ist bereit, mit den Arbeitgebern über Tarifverträge zu verhandeln – nicht aber über den Einsatz von Leiharbeitern. Der soll auf jeden Fall gesetzlich verboten werden.